Rechtsprechung
   BSG, 20.09.1961 - 7 RKg 31/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,9852
BSG, 20.09.1961 - 7 RKg 31/58 (https://dejure.org/1961,9852)
BSG, Entscheidung vom 20.09.1961 - 7 RKg 31/58 (https://dejure.org/1961,9852)
BSG, Entscheidung vom 20. September 1961 - 7 RKg 31/58 (https://dejure.org/1961,9852)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,9852) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 27/89

    Bundeserziehungsgeld für Ausländer

    Auszug aus BSG, 20.09.1961 - 7 RKg 31/58
    erkennende Senat (BSG 67 238, 244) dessen Vereinbarkeit mit Art° 80 GG bereitsbejaht° ".
  • BSG, 19.12.1961 - 7 RKg 1/61
    1961 - 7 RKg 31/58 und 7 RKg 40/58 -)° Dort ist ua entschieden, daß das KGG weder unter dem Gesichtspunkt der einseitigen Belastung der Arbeitgeber und Selbständigen als Beitragspflichtiger noch deswegen gegen den Gleichheitsverstößt, grundsatz des Art, 3 GG weil es unberücksichtigt läßt, ob ein Beitragspflichtiger selbst auch in den Genuß des Kindergeldes kommt, Der Senat hat keinen'Anlaß, auf das Vorbringen des Klägers in diesem Rechtsstreit hin von der bisherigen ständigen Rechtsprechung abzuweichen, Gegen die Rechtmaßigkeit der Erhebung der Kindergeldbeiträge nach Kopfteilen bestehen"wie das LSG zutreffend erkannt hat, ebenfalls keine Bedenken, Durch @ 11 Abs° 2 letzter Satz KGG ist die PAK ermächtigt, das Nähere über die Erhebung der Beiträge durch ihre Satzung zu bestimmen° Der Rahmen dieser Ermächtigung erlaubt es, anstelle der Lohnsummen als Bemessungsgrundlage, wie 5 732 der Reichsversicherungsordnung (EVO) i"V"m, 5 29 KGG vorsieht, eine Beitragsbemessung nach Kopfteilen durchzuführen, da über EUR 29 KGG auch die Verordnung über die Aufbringung1der Mittel in der Unfallversicherung vom 28, Februar 1933 (BGBl I 100) idF der Verordnungen vom 14° Dezember 1934 (BGBl I 1252) und vom 210 Dezember 1935 (BGBl I 1555) anwendbar ist, Die Rüge, in der Erhebung gleicher Beträge für sämtliche Arbeitnehmer, also auch fir die nur teilweise beschäftigten, liege eine unzulässige Ungleichbehandlung, hat das LSG zutreffend mit der Feststellung ausgeräumt, daß die Kopfbeiträge nach den von den Arbeitnehmern insgesamt im Jahr geleisteten Arbeitstagen berechnet werden und daß alsdann für Abschnitte bis zu 150 Tagen nur ein halber Kopfbeitrag angesetzt wird° Gegen dieses Verfahren bestehen rechtlich keine Bedenken, de es die Besonderheiten der Teilzeitarbeit im Verhältnis zur Vollarbeit für alle Unternehmen in gleicher Weise beachtet° Ebensowenig greift die Rüge Klägers durch, die des.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht